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CBD Klassifizierung
NEOS begrüßen Beibehaltung
4. Dezember 2020

Wien - Die NEOS-Abgeordnete im Europäischen Parlament Claudia Gamon zeigt sich heute erleichtert über die Entscheidung der Kommission, Cannabidiol nicht neu zu klassifizieren : „Wir haben uns gemeinsam mit vielen anderen Expert_innen immer für eine Beibehaltung der aktuellen Klassifizierung von CBD ausgesprochen. Es ist erfreulich, dass die Kommission von ihrem Vorhaben absieht und CBD weiterhin als 'novel food' beurteilt wird.“

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen
Der NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker sieht vor allem Aufklärungsbedarf bei dem Thema: „Die Kommission hat sich in ihrer Argumentation auf die UN-Suchtgiftkonvention von 1961 bezogen. Das verkennt die Eigenschaften des Wirkstoffs Cannabidiol, der weder berauscht noch abhängig macht.“ Zudem habe der Generalanwalt des EuGH kürzlich in einem französischen Rechtsstreit festgehalten, dass nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Cannabidiol-Öl keine psychotropie Wirkungen habe und daher nicht als Betäubungsmittel geregelt werden dürfe. Diese Ansicht sei Mitte November ebenfalls vom EuGH bestätigt worden.


Quelle: OTS / Bild: manwalk/pixelio.de

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