Legalisierung gefordert
Hanfblüten als Raucherzeugnis
18. Juli 2021
Der Unternehmer Rafael Dulon, bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv, ist meiner seiner Firma einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf. Auf dem Betrieb im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird aktuell auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet.
Das Unternehmen fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland ein und hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.
Berufung auf EuGH und BGH
Dulon beruft sich in seinem Antrag dabei auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.
In anderen EU-Ländern frei verkehrsfähig
"Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union", so Rafael Dulon. "In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig - warum also nicht auch in Deutschland."
Nach Auffassung der mit dieser Sache befassten Rechtsanwälte sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau dieser Antrag wurde jetzt für das Unternehmen gestellt.
Die Firma plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis und von Tabakersatz, hergestellt aus reinen Blüten. "Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen - und davon gehe ich fest aus - können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren", freut sich der Hanffarmer.
Denn die vielfach in Onlineshops angebotenen Qualitätsprodukte von Cannabisblüten, wie zum Beispiel Lemon Haze vom CBDSHOP24, dürfen bisher offiziell nicht konsumiert oder geraucht werden. Daher findet man derzeit bei den jeweiligen Produktbeschreibungen unter anderem auch den Hinweis, dass das Produkt ausschließlich zur Herstellung von beispielsweise Duftkissen dient.
Hanfblüten als Raucherzeugnis
18. Juli 2021
Der Unternehmer Rafael Dulon, bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv, ist meiner seiner Firma einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf. Auf dem Betrieb im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird aktuell auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet.
Das Unternehmen fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland ein und hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.
Berufung auf EuGH und BGH
Dulon beruft sich in seinem Antrag dabei auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.
In anderen EU-Ländern frei verkehrsfähig
"Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union", so Rafael Dulon. "In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig - warum also nicht auch in Deutschland."
Nach Auffassung der mit dieser Sache befassten Rechtsanwälte sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau dieser Antrag wurde jetzt für das Unternehmen gestellt.
Die Firma plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis und von Tabakersatz, hergestellt aus reinen Blüten. "Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen - und davon gehe ich fest aus - können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren", freut sich der Hanffarmer.
Denn die vielfach in Onlineshops angebotenen Qualitätsprodukte von Cannabisblüten, wie zum Beispiel Lemon Haze vom CBDSHOP24, dürfen bisher offiziell nicht konsumiert oder geraucht werden. Daher findet man derzeit bei den jeweiligen Produktbeschreibungen unter anderem auch den Hinweis, dass das Produkt ausschließlich zur Herstellung von beispielsweise Duftkissen dient.
Quelle: OTS / Bild: Petra Bork/pixelio.de